Optimierung des Investment Reporting für Schweizer Pensionskassen
Das Investment Reporting ist oft das einzige Instrument, mit dem Mitglieder eines Stiftungsrats oder einer Anlagekommission die getätigten Vermögensanlagen überwachen und beurteilen können. Entsprechend sollten diese Berichte alle für Folgeentscheidungen notwendigen Informationen enthalten. Ist dies nicht der Fall, so ist der Anspruch an die Efektivität eines Investment Reportings nicht erfüllt und der Bericht als Steuerungsinstrument nur bedingt oder nicht geeignet.
Die Benchmark-Studie «Investment Reporting von Pensionskassen» ging der Frage nach, ob die gegenwärtigen Berichte diesem Anspruch genügen. Dabei orientierte sich die Studie an Prinzipien
des CFA-Instituts. Diese Prinzipien beschreiben notwendige Bedingungen für ein efektives Investment Reporting. Darüber hinaus untersuchte die Studie, inwieweit die Investment Reportings entscheidungsorientierte Informationenenthalten und sich damit für eine zielgerichtete Steuerung des Anlageprozesses eignen.
